Internationaler Rechtsstatus Prostitution

Sexarbeit und Gesetz

Schutzzonen Wien

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Inszenierung 1020

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Interview + Kommentar

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Installation Lipstick Demands

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Symposium: verdecken-zeigen-entbergen

Aus rechtlicher Sicht gibt es vier unterschiedliche Zugänge zur Prostitution:

- das Prohibitionsprinzip

- das Abolitionsprinzip

- das Regulationsprinzip

- das Entkriminalisierungsprinzip

1. Das Prohibitionsprinzip:

Prostituierte und Zuhälter werden als Kriminelle angesehen; alle mit Prostitution in Verbindung stehenden Handlungen und Personen (also auch die Freier) werden bestraft (Beispiel: die USA).

2. Das Abolitionsprinzip: Das langfristige Ziel ist die Abschaffung der Prostitution, die als Ausbeutung angesehen wird. Die Prostituierten werden als Opfer angesehen, und nicht rechtlich belangt – aber die Zuhälterei, die Unterhaltung von Bordellen und der Frauenhandel werden bestraft; manchmal auch die Freier (Beispiel: Schweden).

3. Das Regulationsprinzip: Prostitution wird als notwendiges übel toleriert und steht unter staatlicher Kontrolle. Es ist ein „Verbrechen ohne Opfer“. Das Gesetz schreibt Genehmigung von Bordellen und Registrierung, Gesundheitskontrolle und Steuerpflicht für Prostituierte vor. Die Ziele dieser Regelungen sind u.a. die Kontrolle der sexuell übertragbaren Krankheiten, die Abschaffung der Zwangprostitution und die Trennung von Prostitution und Verbrecherorganisationen (Beispiel: österreich).

4. Das Entkriminalisierungsprinzip: Sexarbeit wird als Form der Erwerbsarbeit angesehen (Beispiel: Deutschland).

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